Revision regionaler Richtplan

Revision regionaler Richtplan

2018, drei Jahre nach Inkrafttreten des regionalen Richtplans und infolge der Inkrafttretung des Bundesgesetzes über die Raumplanung, weist der kantonale Richtplan den Regionen neue Planungsaufgaben zu, insbesondere die Abgrenzung der Perimeter künftiger Bauzonen und die Bewirtschaftung der Arbeitszonen. Um diesen neuen Anforderungen gerecht zu werden, wurden mehrere Kapitel des RegRP angepasst.

Nach einer Vernehmlassung bei Behörden und der Oeffentlichkeit, haben die Delegierten an ihrer Versammlung vom 12. Mai 2022 den überarbeiteten Regionalen Richtplan genehmigt.

Am 18.3.2025 wurde er vom Freiburger Staatsrat im Prinzip genehmigt.

Es wurden aber Auflagen gemacht, die kleinere Anpassungen und damit eine erneute Vernehmlassung nötig machen.

  • Vernehmlassungsfrist für die Mitgliedsgemeinden: 26.09.2025 – 03.01.2026
  • Vernehmlassungsfrist für die anderen interessierten Parteien: 26.09.2025 – 27.11.2025

Die Dokumente können nachstehend heruntergeladen werden. Die Geschäftsstelle des Verbandes (sekretariat@see-lac.ch, 026 672 30 25) steht bei Fragen gerne zur Verfügung.

Bericht
Raumkonzept
Massnahmenblätter
Uebersichtskarte Schiffenensee

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