Revision regionaler Richtplan
2018, drei Jahre nach Inkrafttreten des regionalen Richtplans und infolge der Inkrafttretung des Bundesgesetzes über die Raumplanung, weist der kantonale Richtplan den Regionen neue Planungsaufgaben zu, insbesondere die Abgrenzung der Perimeter künftiger Bauzonen und die Bewirtschaftung der Arbeitszonen. Um diesen neuen Anforderungen gerecht zu werden, wurden mehrere Kapitel des RegRP angepasst.
Der Verband der Gemeinden des Seebezirks schickte das Projekt zur Anpassung des RegRP vom 15. Oktober 2021 bis am 15. Januar 2022 für Behörden und bis am 15. Dezember 2021 für alle anderen in die Vernehmlassung.
Die Delegiertenversammlung hat an ihrer Versammlung vom 12. Mai 2022 den überarbeiteten RegRichtplan genehmigt. Dieser ist nun zur Schlusskontrolle und Genehmigung beim Kanton.
Die folgenden Dokumente können nachstehend heruntergeladen werden: