Revision regionaler Richtplan
2018, drei Jahre nach Inkrafttreten des regionalen Richtplans und infolge der Inkrafttretung des Bundesgesetzes über die Raumplanung, weist der kantonale Richtplan den Regionen neue Planungsaufgaben zu, insbesondere die Abgrenzung der Perimeter künftiger Bauzonen und die Bewirtschaftung der Arbeitszonen. Um diesen neuen Anforderungen gerecht zu werden, wurden mehrere Kapitel des RegRP angepasst.
Die Delegiertenversammlung hat an ihrer Versammlung 9. Juni 2026 den überarbeiteten RegRichtplan genehmigt. Dieser ist nun zur Schlusskontrolle und Genehmigung beim Kanton.
Die folgenden Dokumente können nachstehend heruntergeladen werden:
