Tourismus

Tourismus

Nach dem neuen Freiburger Tourismusgesetz (TG) sind die Aufgaben zwischen Kanton, Regionen, Gemeinden und regionalen Tourismusorganisationen (RTO) klarer aufgeteilt.

1. Aufgaben der Regionen

Die Regionen haben insbesondere folgende Aufgaben:

  1. die regionale Tourismuspolitik und -strategie festlegen, genehmigen und umsetzen;
  2. die touristische Planung und Entwicklung auf regionaler Ebene sicherstellen;
  3. die zuständige Tourismusorganisation unterstützen;
  4. sich an der Finanzierung touristischer Infrastruktur beteiligen;
  5. die offiziellen Wanderwegnetze touristisch aufwerten;
  6. für die Erfüllung dieser Aufgaben können sie auf die regionalen Tourismusorganisationen zurückgreifen.

Damit liegt die politische und strategische Verantwortung grundsätzlich bei der Region.

2. Rolle der Regionalen Tourismusorganisation (RTO)

Die RTO ist vor allem für die operative Umsetzung der Tourismuspolitik zuständig. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere:

  • bei der Erarbeitung der regionalen Tourismusstrategie mitwirken;
  • das Tourismusmarketing und die touristische Werbung koordinieren und umsetzen;
  • das touristische Angebot entwickeln und einen qualitativ guten und nachhaltigen Tourismus fördern;
  • Gäste betreuen und informieren;
  • die natürlichen, historischen, kulturellen und traditionellen Attraktionen der Region vermarkten;
  • touristische Einrichtungen betreiben, signalisieren oder überwachen, soweit dies vorgesehen ist;
  • Veranstaltungen und touristische Aktivitäten organisieren oder unterstützen;
  • bestimmte Aufgaben an lokale Tourismusorganisationen übertragen.

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