Finanzkommission (FiKo)
Sinngemäss dem Gesetz über den Finanzhaushalt der Gemeinden, Art. 70ff, ist die Finanzkommission unter anderem für folgende Aufgaben zuständig:
a) Prüfung des Finanzplans und dessen Nachführungen;
b) Prüfung des Budgets;
c) Prüfung von Krediten und allfälligen Kreditüberschreitungen, über die die DV abstimmen muss;
d) Prüfung von Geschäften, die Ausgaben nach sich ziehen könnten (Statuten, Reglemente etc.)
e) Stellungnahme, zu Handen der DV, zum Bericht der Revisionsstelle;
f) Vorschlag, zu Handen der DV, der Wahl einer Revisionsstelle.
Die FiKo trifft sich mindestens 4-mal jährlich, im Frühling zur Prüfung und Diskussion der Jahresrechnung und im Herbst zur Prüfung und Diskussion des Budgets.