Aufgaben
Oberstes Ziel des Verbandes ist es, die Interessen der Gemeinden zu wahren und deren Zusammenarbeit untereinander und mit Dritten zu fördern
Von Gesetzes wegen obliegen dem Verband folgende Aufgaben:
- Raumplanung (Art. 22 RGBG)
- Brandbekämpfung und Hilfeleistung (Art. 14 BBHG)
- Wirtschaftsförderung (Art. 5 WFG)
- Tourismusförderung (Art. 2 TG)
- Oeffentlicher Verkehr (Art. 9 MobG)
Daneben nimmt der Verband, seinen Statuten entsprechend, weitere Aufgaben wahr, die den Interessen der Verbandsgemeinden dienen, unter anderem durch die Arbeitsgruppen «Soziales» und «Finanzen».