Aufgaben

Aufgaben

Oberstes Ziel des Verbandes ist es, die Interessen der Gemeinden zu wahren und deren Zusammenarbeit untereinander und mit Dritten zu fördern

Von Gesetzes wegen obliegen dem Verband folgende Aufgaben:

  1. Raumplanung (Art. 22 RGBG)
  2. Brandbekämpfung und Hilfeleistung (Art. 14 BBHG)
  3. Wirtschaftsförderung (Art. 5 WFG)
  4. Tourismusförderung (Art. 2 TG)
  5. Oeffentlicher Verkehr (Art. 9 MobG)

Daneben nimmt der Verband, seinen Statuten entsprechend, weitere Aufgaben wahr, die den Interessen der Verbandsgemeinden dienen, unter anderem durch die Arbeitsgruppen «Soziales» und «Finanzen».

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