Raumplanung

Raumplanung

Der regionale Richtplan

Der Seebezirk ist der erste Bezirk des Kantons Freiburg, der einen regionalen Richtplan erarbeitet und ihn dem Kanton zur Genehmigung vorgelegt hat. Die erste Fassung wurde 1992 genehmigt und anschließend 2015 überarbeitet.

Mit der Revision des kantonalen Richtplans erwies sich eine Anpassung des regionalen Richtplans als notwendig. Diese wurde am 18. März 2025 unter Auflagen genehmigt. Die Anpassung der Unterlagen an die Genehmigungsauflagen ist derzeit im Gange. Die revidierten Unterlagen finden Sie hier.

Bericht

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